Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen der Agentur "Bergpfoten" (Inhaber: Benjamin Döring), im folgenden BP genannt:

1. Abschluss des Vermittlungsvertrages

BP tritt nur als Vermittlungspartner auf. Vertragspartner sind bzw. werden der Mieter einerseits und der Eigentümer des Objektes andererseits. BP ist von dem Eigentümer bevollmächtigt, in dessen Namen Mietverträge für sein Objekt abzuschließen und Geldzahlungen für diesen zu empfangen. Die Rechte und Pflichten des Mieters ergeben sich aus den mit dem Eigentümer getroffenen Vereinbarungen sowie dessen Geschäftsbedingungen. Der Mieter hat die Möglichkeit, mehrere Personen mit ihm anzumelden. In diesem Fall haftet er für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der mitangemeldeten Personen gegenüber dem Eigentümer.

BP übernimmt sämtliche Angaben zu dem vermittelten Objekt, seiner Lage, dem Ferienort und dessen Umgebung vom Eigentümer. Trotz sorgfältiger Bearbeitung und einer persönlichen Besichtigung des vermittelten Objektes vor Ort kann BP keine Haftung für die vom Eigentümer gemachten Angaben übernehmen. Alle Größen- und Entfernungsangaben sind geschätzte Werte ohne Gewähr.

Fragen hinsichtlich der Nebenkosten, einer eventuellen Kaution sowie eventueller Beschädigungen durch den Mieter sind direkt zwischen dem Vermieter und dem Mieter zu klären. Diese fallen nicht in die Zuständigkeit von BP.

2. Abschluss des Mietvertrages

Der Mietvertrag kommt aufgrund der mündlichen oder schriftlichen Buchung seitens des Mieters zustande. Bei Verfügbarkeit des Objektes leitet BP dem Mieter umgehend den Mietvertrag zusammen mit den Zahlungsfristen für die Anzahlung und die Restzahlung sowie einen Link zu einer Reiserücktrittsversicherung zu.

3. Bezahlung

Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung, längstens nach sieben Tagen, ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zu Händen von BP zu leisten. Sofern als Anzahlung ein anderer Betrag zu entrichten ist, ergibt sich die Höhe aus der Buchungsbestätigung. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, ohne dass es einer nochmaligen Zahlungsaufforderung bedarf. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform im Mietvertrag. Bei kurzfristigen Buchungen wird der gesamte Mietbetrag spätestens mit Aushändigung der Buchungsunterlagen fällig, falls nichts anderes in der Buchungsbestätigung vereinbart worden ist.

Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen kommt es auf die Gutschrift auf dem angegebenen Konto an, nicht auf die Absendung. Ein Anspruch auf Bezug des Mietobjektes bei nicht fristgerechter Zahlung der gesamten Miete besteht nicht.

4. Rücktritt seitens des Mieters

4.1. Wenn der Mieter vom Mietvertrag – auch teilweise - zurücktritt, respektive Änderungen hinsichtlich der Inhalte des bereits geschlossenen Mietvertrages (z. B. Mietzeit, Personen- / Haustieranzahl etc.) im Sinne von Umbuchungen vornimmt, die den Gesamtmietpreis verringern, werden aus Kulanzgründen die im folgenden Absatz aufgeführten pauschalen Rücktrittsgebühren auch insoweit fällig, es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas anderes vereinbart. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei BP. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

Die Annullierungskosten betragen:

30% - bis 60 Tage vor Mietbeginn

50% - vom 59. bis 50. Tag vor Mietbeginn

70% - vom 49. bis 35. Tag vor Mietbeginn

90% - ab dem 34. Tag vor Mietbeginn

des Gesamtreisepreises.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen mit Privateigentümern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

4.2. Der Mieter kann bei einem vollständigen Rücktritt vom Mietvertrag einen gleichwertigen Ersatzmieter stellen, der in alle Rechte und Pflichten eintritt. BP behält sich allerdings vor, den Ersatzmieter abzulehnen. Falls der Mieter einen Ersatzmieter präsentiert, erhebt BP eine pauschale Umbuchungsgebühr von € 75,-. Wenn es BP gelingt, einen Ersatzmieter zu stellen, beträgt die pauschale Bearbeitungsgebühr ebenfalls € 75,-. Daneben hat der Mieter unter Umständen einen eventuellen Preisnachlass, der dem Ersatzmieter gewährt werden muss, auszugleichen.

4.3. Für seitens des Mieters gewünschte Änderungen hinsichtlich der Inhalte des bereits erstellten Mietvertrages (z. B. in Bezug auf die Mietzeit, Personen- / Haustieranzahl etc.) wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu € 50,- erhoben.

4.4. Unberührt bleibt das Recht des Mieters, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist bzw. niedriger ist.

5. Rücktritt seitens des Vermieters

Der Vermieter kann vom Mietvertrag aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt, Streik, (Bürger-) Krieg, Unruhen und andere außergewöhnliche Umstände) zurücktreten, die die Erfüllung des Mietvertrages erheblich erschweren. Der Mieter erhält in diesem Fall die an den Vermieter geleisteten Zahlungen zurück. Vom Vermieter bereits erbrachte Leistungen werden in Abzug gebracht. Wenn der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, insbesondere, indem er vorsätzlich oder fahrlässig Beschädigungen des Mietobjektes oder des Inventars verursacht oder nicht fristgerecht zahlt, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten oder die fristlose Kündigung des Mietvertrages aussprechen. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf eine finanzielle Erstattung.

6. Haftung

Etwaige Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis gegenüber BP sind ausgeschlossen.

Wenn der Vermieter eine Nutzung des Mietobjektes verwehrt oder erhebliche Mängel am gemieteten Objekt seitens des Mieters nachgewiesen werden können, kann der Mieter vom Vermieter Schadensersatz verlangen. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass dem Vermieter in seinem Handeln Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Falls der Bezug des Mietobjektes aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt, Streik, (Bürger-) Krieg, Unruhen und anderen außergewöhnlichen Umständen) nicht möglich ist, hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen vom Vermieter. Weitere Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Der Vermieter haftet auch nicht für persönliche Gegenstände des Mieters, seiner Begleiter und seiner Gäste, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Anzeigen von Mängeln

Etwaige Mängel, die beim Bezug oder während der Mietdauer festgestellt werden, sind unverzüglich telefonisch der Hausverwaltung oder dem Vermieter zu melden. Gleiches gilt bei sonstigen Beschwerden. Der Mieter erhält den Namen des Vermieters/der Hausverwaltung und dessen Telefonnummer zusammen mit den Reiseunterlagen. Nur wenn einem Mangel oder einer Beschwerde unter den Parteien nicht abgeholfen werden kann, ist BP unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter ist in einem zumutbaren Rahmen verpflichtet, zu einer raschen Behebung des Mangels beizutragen (Schadensminderungspflicht).

8. Verpflichtungen des Mieters

Der Mieter hat die im Mietvertrag vereinbarten Zahlungen zu leisten.

Das Mietobjekt, das Grundstück, das Mobiliar und Inventar sind vom Mieter pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Etwaige durch den Mieter, seine Begleiter sowie mitgebrachte Haustiere verursachte Schäden sind umgehend der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter anzuzeigen und durch den Mieter zu ersetzen.

Dabei haften Aufsichtspflichtige für zu beaufsichtigende Personen und die mitgebrachten Haustiere.

Die in der Buchungsbestätigung / Rechnung vereinbarte Personenzahl sowie die vereinbarte Anzahl von Tieren darf bei der Belegung des Mietobjektes nicht überschritten werden. Falls mehr als die vereinbarten Personen oder Haustiere anreisen, hat der Vermieter das Recht, diese vom Bezug des Mietobjektes auszuschließen.

Das Mietobjekt und sein Inventar sind nach der Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben.

Zelte oder Campingwagen dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Vereinbarung auf dem Grundstück aufgestellt werden.

Die Anreise erfolgt in der Regel samstags zwischen 14.00 und 17.00 Uhr, die Abreise bis 10.00 Uhr. Änderungen gegenüber diesen Angaben ergeben sich aus den jeweiligen Reiseunterlagen.

9. Haustiere

Der Mieter verpflichtet sich, Haustiere nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters mitzubringen, wobei die Anzahl, die Art und die Größe anzugeben sind. Falls die Haustiere im Haus und oder im Garten Verunreinigungen hinterlassen sollten, sind diese vom Mieter unverzüglich zu entfernen. Darüber hinaus müssen die mitgebrachten Haustiere vor der Reise ausreichend geimpft, gemäß den gültigen Einreisebestimmungen tierärztlich behandelt und in ausreichendem Maß versichert worden sein

10. Gutscheine

Der Gutschein kann bis zu einem Jahr nach Ausgabe unter www.bergpfoten.de eingelöst werden, nicht aber direkt beim Vermieter
Der Gutschein gilt nur für die Übernachtungspreise.
Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.
Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Gutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird nicht erstattet.
Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
Der Gutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
Der Gutschein gilt nicht für nachträgliche änderungen der Buchung.

11. Mündliche Absprachen

Mündliche Absprachen sind unwirksam, sofern sie nicht vom Vermieter c/o der Agentur BP bestätigt werden.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

Stand: Februar 2020